Begleitete Umgänge
Auch wenn sich Eltern trennen, bleiben sie Vater und Mutter. Das ist für die Kinder sehr wichtig. Deshalb haben Kinder und Eltern, die nicht zusammenleben, einen Rechtsanspruch auf Umgang miteinander.
Manchmal gibt es jedoch hoch strittige Elternkonflikte, lange Unterbrechungen im Kontakt oder eine psychische Erkrankung eines Elternteils. Dann sind Begleitete Umgänge sinnvoll.
Wie wir helfen können:
- Anbahnen des Erstkontaktes
- Erneuerung/Fortführung der Umgangskontakte
- Begleitete Umgänge in einem geschützten und neutralen Umfeld
- Vor- und Nachbereitung der Kontakte zum Abbau von gegenseitigem Misstrauen
Ziele:
- Umgangsregelung, die dem Kindswohl entspricht
- Förderung der Identitätsentwicklung des Kindes
- Entwicklung, Wiederherstellung und Erhaltung der emotionalen Bindungen zwischen Kindern und Eltern
In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wird mit den Eltern der Begleitete Umgang festgelegt. Auf Wunsch können die Treffen in den Räumen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) e. V. im Kreis Warendorf stattfinden.
Wir begleiten auch Umgänge zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern beim Pflegekinderdienst des SkF.
Die Unterstützung des SkF ist selbstverständlich vertraulich.
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