Finanzierung
Kostenregelung
Voraussetzung für die Aufnahme in das Mutter/Vater-Kind-Apartmenthaus ist die Kostenzusage des zuständigen Jugendamtes. Aber nicht jeder Schwangeren, Mutter oder Vater mit Kind, die von einem Jugendamt als Bewohnerin vorgeschlagen wird, können wir ein Apartment zur Verfügung stellen. Da wir nur über sieben Apartments verfügen, können sich Wartezeiten ergeben.
Rechlicher Rahmen
Vorrangige Rechtsgrundlage der Hilfegewährung bildet der § 19 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Ebenfalls sind die Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 sowie Heimerziehung/sonstige betreute Wohnformen nach § 34 SGB VIII möglich. Die ambulante Nachbetreuung wird nach § 31 SGB VIII durchgeführt. In der Ausgestaltung richten wir uns nach § 36 SGB VIII.
Spenden
Darüber hinaus ermöglichen Spenden zusätzliche individuelle Förderangebote, damit die Mütter, Väter und Kinder weitere wertvolle Erfahrungen sammeln können: So fuhren die Bewohner*innen mit ihren Kindern und den Bezugsbetreuer*innen im Juni 2016 für eine dreitägige Ferienfreizeit ins Sauerland. Aber auch kleinere Aktivitäten, wie zum Beispiel ein Ausflug in den Zoo oder ins Schwimmbad, unterstützen die Frauen, Männer und Kinder auf ihrem Weg. Wir freuen uns über jede finanzielle Zuwendung.