Hinweisgeberschutzgesetz
Es wurde im Dezember 2021 vom EU-Parlament verabschiedet und legt einen sehr hohen standardisierten Schutz für Hinweisgebende fest.
Auch wir sind verpflichtet, neben den bereits bestehenden Beschwerdewegen, eine entsprechende interne oder externe Meldestelle einzurichten.
Das Gesetz regelt sehr konsequent den Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße in ihrer Organisation erlangt haben. Wir schließen auch unsere ehrenamtlichen Mitarbeitenden mit ein.
Unter den Schutz des Gesetzes fallen ebenfalls externe Personen, wie Kooperationspartner*innen, Lieferanten und Klient*innen, die von der Meldung betroffen sind.
Wir haben unseren Dachverband, den Caritasverband für die Diözese Münster e.V. (DiCV), mit der Aufgabe der internen Meldestelle betraut. Sie können Verstöße digital oder persönlich melden und an die interne Meldestelle weitergeben. Auch eine anonyme Meldung ist möglich.
Unabhängig von der Meldung im Rahmen des HinSchG können Sie Beschwerden und Anregungen über unser Beschwerdemanagement des SkF oder direkt an Leitungspersonen oder die Verbandsleitung melden.
Unsere Meldestelle erreichen Sie über den folgenden Link:
https://skf-kreiswarendorf.interne-meldestelle.de
Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige sowie schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpersonen: https://www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch