Kinderschutzfachkräfte
Der SkF ist Mitglied des Pools der insoweit erfahrenen Fachkräfte im Kreis Warendorf. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung wirken unsere insoweit erfahrenen Fachkräfte gemäß § 4 Abs. 1 KKG bei der Gefährdungseinschätzung mit. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrer*innen sowie Berufsgeheimnisträger nach § 4 Abs. 1 KKG haben einen Anspruch, sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an unsere Fachkräfte zu wenden und ihr Anliegen vertraulich zu beraten.
Diese sind:
- Ärzt*innen; Hebammen oder Entbindungspfleger; Angehörige eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert.
- Berufspsycholog*innen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung.
- Ehe-, Familien-, Erziehungs-, oder Jugendberater*innen.
- Berater*innen für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen rechtes anerkannt ist.
- Mitgliedern oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
- staatlich anerkannten Sozialarbeiter*innen oder staatlich anerkannten Sozialpädagog*innen
- Lehrer*innen an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen.
Im Rahmen dieser Leistungen verpflichtet sich die insoweit erfahrene Fachkraft folgende Tätigkeiten bei der anfragenden Stelle nach § 4 Abs. 1 KKG durchzuführen:
- fallbezogene Informationen und Beratung zum Kinderschutz
- Mitwirkung an der Gefährdungseinschätzung bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung auf Anfrage.
- Mitwirkung bei der Entwicklung von Lösungsansätzen in der Fallberatung.
- Mitwirkung bei der Dokumentation der Gefährdungseinschätzung nach den Vorgaben aus dem "Handbuch Frühe Hilfen und Schutz für Kinder und Familien" des Kreises Warendorf.
Die Tätigkeit wird von der insoweit erfahrenen Fachkraft eigenverantwortlich und weisungsungebunden ausgeführt und unterliegen der Schweigepflicht.
Die Beratung ist für die oben genannten Berufsgruppen kostenfrei.