Präventionsfachkräfte
Gemäß § 12 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung) sind alle kirchlichen Rechtsträger aufgefordert mindestens eine Präventionsfachkraft zu benennen.
Kernanliegen unserer Präventionsarbeit ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, die die Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit stärkt, Betroffene vor (sexualisierter) Gewalt schützt und eine Aufarbeitung von Vorfällen sexualisierter Gewalt sicherstellt.
Wir arbeiten professionell, transparent und setzen die rechtlichen Vorgaben entsprechend der Ordnung zur Prävention (§12) des Bistums Münster gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, um.
Konkret beschrieben wird unsere Präventionsarbeit in einem Institutionellen Konzept zum Schutz vor Gewalt (ISK). Wir benennen konkrete Verhaltenskodizes für den Umgang miteinander in den einzelnen Einrichtungen und Diensten unseres Vereins. Die praktische Umsetzung des Schutzkonzeptes erfolgt durch regelmäßige verpflichtende Schulungen für ehrenamtliche und berufliche Mitarbeitende.
Unsere geschulten Präventionsfachkräfte unterstützen und beraten die Mitarbeiter*innen und Leitungskräfte bei der Umsetzung der Präventionsordnung sowie der stetigen Aktualisierung unseres Schutzkonzeptes.
Weiterführende Informationen für Menschen, die sexuelle Gewalt und Grenzüberschreitungen durch Kleriker und andere Mitarbeiter*innen im Bereich Kirche und Caritas erleiden mussten, finden Sie auf dieser Seite.