SkF e.V. im Kreis Warendorf betont Bedeutung von Vielfalt und moderner Dienstgemeinschaft nach EuGH-Urteil zum Kirchenaustritt
Ahlen, den 24.03.2026 - Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) im Kreis Warendorf nimmt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. März 2026 (C‑258/24) zum Anlass, seine eigene Haltung als moderner Frauen- und Fachverband klar zu formulieren. Der EuGH hatte entschieden, dass der Kirchenaustritt eines Mitarbeitenden nicht automatisch eine Kündigung in kirchlichen Einrichtungen rechtfertigt. Gleichzeitig betonte das Gericht, dass das Ethos kirchlicher Träger und deren Autonomie weiterhin unionsrechtlich geschützt seien. Die abschließende Bewertung des Einzelfalls obliegt nun dem Bundesarbeitsgericht.
Im Mittelpunkt des entschiedenen Falls stand eine Mitarbeiterin einer katholischen Schwangerschaftsberatungsstelle, der aufgrund ihres Kirchenaustritts aus der katholischen Kirche gekündigt worden war. Da der Träger jedoch auch nichtkatholische Mitarbeitende beschäftigte, sah der EuGH eine Ungleichbehandlung und verwies den Fall zurück.
Der SkF e.V. im Kreis Warendorf möchte dazu betonen:
"Wir vertreten Vielfalt - im Beruf, im Leben und als Dienstgeber. Und wir leben sie", betont der Vorstand des SkF. Der Verband beschäftigt Mitarbeitende unterschiedlicher Konfessionen, Nationalitäten, sexueller Identitäten und Lebensentwürfe - und sieht dies als große Bereicherung für die gemeinsame Arbeit.
Als Mitglied im Deutschen Caritasverband steht der SkF e.V. im Kreis Warendorf für eine Organisationskultur, die von Respekt, Nächstenliebe und Wertschätzung geprägt ist. "Wir wissen um die Vielfalt in unserer Gesellschaft und gestalten sie bewusst mit. Für uns zählt, dass Menschen unsere christlichen Werte in ihrer Haltung sichtbar mittragen - unabhängig davon, ob sie katholisch sind oder nicht", betont die Geschäftsführerin Susanne Pues.
In Bewerbungsverfahren begegnen dem Verband immer wieder Fragen zum Dienstverhältnis bei einem katholischen Träger. Die klare Positionierung des SkF lautet:
- Ein Kirchenaustritt ist kein automatischer Ausschluss für eine Bewerbung oder Weiterbeschäftigung.
- Entscheidend ist die Identifikation mit den Grundwerten des SkF und deren loyale Vertretung im beruflichen Alltag.
- Unterschiedliche Lebensentwürfe - ob geschieden, wiederverheiratet, in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft oder trans* - sind kein Hindernis für eine Tätigkeit beim SkF.
"Wir setzen das Potenzial der Vielfalt im Sinne der Menschen ein, die unsere Unterstützung suchen", so der Verband. Für die Praxis bestätigt es den seit Jahren gelebten Weg: eine inklusiver Dienstgeberin zu sein, die Menschen in ihrer Vielfalt willkommen heißt und diese als Stärke begreift.