Psychologische Sachverständigen-Gutachten im Familienrecht
Anlässe für Gutachten
- die Regelung des elterlichen Umgangs- und Sorgerechts für Kinder nach Trennung und Scheidung
- Klärung des Lebensmittelpunktes und Aufenthalts von Kindern nach Trennung und Scheidung
- Kontakt und Umgangsgestaltung mit Bezugspersonen die für Kinder bedeutsam sind
- Abklärung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz der Eltern
- Einschätzung von Kindeswohlgefährdung und möglicher Entzug der elterlichen Sorge
Wir arbeiten wissenschaftlich fundiert nach den Grundsätzen und Leitlinien der Begutachtung. Unsere Vorgehensweise hängt von der Fragestellung ab, die seitens des Gerichts in Auftrag gegeben wurde. Mit einer psychologischen Empfehlung hilft das Gutachten dem Gericht, eine Entscheidung zu treffen. Wichtig zu betonen ist, dass NICHT der/die Sachverständige entscheidet, sondern immer das Gericht. Aus psychologischer Sicht wird der Sachstand erhoben und empfohlen, welche Regelung dem Kindeswohl am besten dient.
Wir begegnen allen Beteiligten respektvoll, sensibel und auf Augenhöhe und versuchen, den Prozess so wenig belastend wie möglich zu gestalten.
Wir arbeiten
- multimodal-diagnostisch
- wissenschaftsbasiert
- transparent
- nachvollziehbar
- einzelfallorientiert
- zeitnah
- zuverlässig
Wir sind überwiegend aufsuchend tätig. Termine können im häuslichen Umfeld der Eltern und ihrer Kinder sowie in stationären Einrichtungen oder im Jugendamt durchgeführt werden. Zusätzlich stehen uns eigene Büroräume sowie ein Spielzimmer und ein Konferenzraum zur Verfügung.
Die Kosten des Gutachtens tragen in der Regel die Elternteile hälftig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Verfahrenskostenhilfe beim Gericht beantragt werden. Die Kosten für das Gutachten variieren je nach Komplexität der Fragestellung und Anzahl der betroffenen Kinder. Wir richten uns nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 JVEG) für Sachverständige.