Begutachtung zum Sorgerecht
Sorgeberechtigte Eltern haben die Aufgabe, die Rechte des Kindes zu schützen und zu vertreten sowie Entscheidungen zum Wohle ihres Kindes zu treffen.
Die elterliche Sorge ist in §§ 1671 und 1626 Abs. 1 BGBdefiniert. Demnach ist es gesetzlich geregelt, welche Rechte und Pflichten Eltern hinsichtlich ihrer minderjährigen Kinder haben. Beide sorgeberechtigten Eltern haben dabei gleiche Rechte und Pflichten.
Wenn es zur Trennung oder Scheidung der Eltern kommt, kann es passieren, dass diese nicht ohne Konflikte verlaufen. Sind die Eltern sich über den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht einig und nicht in der Lage, eigenständig eine Lösung zu finden, kann das Gericht eine*n Sachverständige*n beauftragen. Ihre/Seine Aufgabe ist es, zu überprüfen, welche Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts dem Kindeswohl am besten dient.
Darüber hinaus gibt es Einzelbereiche der elterlichen Sorge, die ein*e Sachverständige*r begutachten kann. Sind sich sorgeberechtigte Eltern zum Beispiel bezüglich einer medizinischen Behandlung des Kindes nicht einig oder können keine Entscheidung für die Auswahl einer weiterführenden Schule treffen, kann ein psychologisches Gutachten helfen, damit das Familiengericht eine Entscheidung herbeiführen kann.